2. Möglichkeit
Barspenden

Während der Feier geben Ihre Gäste Barspenden.
Die einzelnen Spender von Bargeld können nur dann eine Zuwendungsbestätigung erhalten, wenn die Einzelbeiträge Ihnen in einem verschlossenen Umschlag gegeben werden, der mit Name und
Adresse des Spenders, dem Datum und der Unterschrift versehen ist.
Und Sie bringen dann das gesammelte Geld an die Kirchenpflege oder an die zuständige Stelle der Einrichtung.
Wird das Bargeld ohne Kennzeichnung des Gebenden/Spenders eingenommen und von Ihnen überwiesen oder gebracht, können nur Sie – also immer die überweisende oder gebende Person – eine Zuwendungsbestätigung erhalten.
Bitte beachten Sie:
Falls Ihre Gäste die Spende auf Ihr Privatkonto überweisen und
Sie den Gesamtbetrag an die Gemeinde oder Einrichtung
weiterleiten,
kann für den Überweisenden – also für Sie – eine Zuwendungsbestätigung
über den Gesamtbetrag ausgestellt werden.
Für den einzelnen Spender ist dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Hierfür ist eine direkte Überweisung jeder Spende an die Gemeinde erforderlich.
Bildquellen:
Spendenbox © Helmut Liebs